
VERPACKUNGSETIKETTIERUNG
Vorschriften und Richtlinien zur Umweltkennzeichnung von Verpackungen
Verpackungen Die Vorschriften sind: das Gesetzesdekret vom 3. September 2020 Nr. 116, das die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle umsetzt, und die Richtlinie (EU) 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Es wird vorgeschrieben, dass auf allen Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen die Hersteller zur Identifizierung und Klassifizierung der Verpackung die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien angeben müssen, basierend auf der Entscheidung 97/129/EG der Kommission.
Am 21. November 2022 wurde das Ministerialdekret Nr. 60 vom 28. September 2022 veröffentlicht, das die Richtlinien zur Umweltkennzeichnung von Verpackungen durch die verantwortlichen Akteure übernimmt.
Zur Vereinfachung werden die Verpackungen in homogene Kategorien zusammengefasst und entweder durch ein Bild oder eine allgemeine Beschreibung (z. B. Paletten, Bänder, Folien) beschrieben sowie mit der entsprechenden Materialkodierung (gemäß der Entscheidung 97/129/EG) versehen.

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Wenn Sie Informationen oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb; Für weitere Informationen oder bei Bedarf an Unterstützung wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb. Auf dieser Seite stellen wir den Leitfaden zu den von den Unternehmen der Tonelli-Gruppe verwendeten Verpackungen mit den entsprechenden Codes für die ordnungsgemäße Entsorgung zur Verfügung.